Dez
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Informations- und Beschwerdestellen in Vorarlberger Pflegeeinrichtungen
Die Informations- und Beschwerdestellen in den Vorarlberger Pflegeeinrichtungen sind Gegenstand einer Evaluation, die das Amt der Vorarlberger Landesregierung in Auftrag gegeben hat.
Die Heimträger sind nach dem Patienten- und Klientenschutzgesetz (§ 3) verpflichtet eine Informations – und Beschwerdestelle einzurichten.
“Die Informations- und Beschwerdestelle hat die Aufgaben:
- Beschwerden über die Unterbringung, die Versorgung, die Betreuung und die Heilbehandlung zu bearbeiten,
- Anregungen für Verbesserungen zu prüfen und
- Auskünfte über den Aufenthalt in der Einrichtung zu erteilen.
Die Informations- und Beschwerdestelle muss als solche leicht erkennbar und gut erreichbar sein. Das eingesetzte Personal muss für die Bearbeitung von Beschwerden und die Erteilung von Auskünften geeignet sein.
Beschwerden sind ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber zwei Wochen nach deren Einlangen zu erledigen. Das Ergebnis ist dem Beschwerdeführer mitzuteilen.
Wenn einer Beschwerde nicht entsprochen wird oder eine Beschwerde nicht innerhalb dieser Frist erledigt werden kann, so ist der Beschwerdeführer über die hiefür maßgebenden Gründe und – wenn für die betreffende Einrichtung die Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft gegeben ist – über die Möglichkeit der Beschwerdeführung bei der Patientenanwaltschaft zu informieren.”
In dieser Gesetzesevaluation wird in einem mutliperspektiven Ansatz der derzeitige Ist-Stand der Informations- und Beschwerdestellen den Vorarlberger Pflegeeinrichtungen erhoben. Insgesamt werden sechs Bezugsgruppen (BewohnerInnen, Angehörige, MitarbeiterInnen, Heimleitungen, BürgermeisterInnen, und Verwaltung) zum Thema befragt.
Mit dem Ergebnis der Ist-Erghebung können Sie bis Ende Februar 2010 rechnen.