Laut Patienten- und Klientenschutzgesetz sind sämtliche Vorarlberger Pflegeeinrichtungen verpflichtet, eine Informations- und Beschwerdestelle zu haben. PH-7 wurde von der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IVa beauftragt zu erheben, wie die Ausführung dieses Gesetzes in den Einrichtungen in der Praxis ist. Zu diesem Zweck wurden die Heim- bzw. Pflegeleitungen aller Einrichtungen, die Vorarlberger BürgermeisterInnen sowie die Verwaltung mittels Online-Fragebogen zur Informations- und Beschwerdestelle befragt.
In einer Stichprobe wurden 12 Einrichtungen ausgewählt, deren MitarbeiterInnen sowie die Angehörigen der BewohnerInnen wurden mittels Papierfragebogen befragt.
In den Ergebnissen zeigt sich, dass die Informations- und Beschwerdestelle formal vorhanden ist. Über alle Bezugsgruppen ist aber auffällig, dass das Bild über die Informations- und Beschwerdestelle (Inhalte, Struktur, Prozess, Nutzen…) nicht klar ist. Die Anlaufstelle für Beschwerden der Angehörigen sind überwiegend die einzelnen MitarbeiterInnen der Einrichtungen, nicht die Informations- und Beschwerdestelle. Die Umsetzung der Informations- und Beschwerdestellen zeigt Verbesserungspotential. Über Vorarlberg einheitliche Standards gibt es nicht.
Erste Empfehlungen schlagen das Erarbeiten eines Konzepts für die Informations- und Beschwerdestelle auf Basis eines Wirkungsmodells sowie die Definition und Beschreibung des Zwecks und des Nutzens für die Bezugsgruppen vor. Weiters sollte die Informations- und Beschwerdestelle an alle Bezugsgruppen, intern wie extern, klar und zielgruppenspezifisch kommuniziert werden. Eine Beschwerdekultur im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses und des Qualitätsmanagements der Einrichtungen soll erarbeitet werden.
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